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Vorsorge Plus

Schwangerschaft Plus

Vorsorge Plus

Vaginaler Ultraschall

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Ihnen im Rahmen der Krebsvorsorge ab dem 20. Geburtstag einmal jährlich eine Tastuntersuchung der Eierstöcke und der Gebärmutter. Mit dem Ultraschall können wir mehr sehen, als wir bei der Tastuntersuchung feststellen können. Auffällige Befunde können so früher erkannt und entsprechend erfolgreicher behandelt werden. Daher empfehlen wir diese bessere Untersuchungstechnik einmal jährlich ab dem 20. Geburtstag zusätzlich zur gesetzlichen Krebsvorsorge. Zurück nach oben.

Ultraschall der Brust

Ab dem 30. Geburtstag sieht die gesetzliche Krankenkasse zur Brustkrebsvorsorge einmal jährlich eine Tastuntersuchung der Brust vor.
Mit dem Ultraschall können wir das Brustdrüsengewebe besser beurteilen als bei der Tastuntersuchung. Auffällige Befunde können so früher erkannt und entsprechend erfolgreicher behandelt werden. Daher empfehlen wir diese bessere Untersuchungstechnik einmal jährlich ab dem 30. Geburtstag zusätzlich zur gesetzlichen Krebsvorsorge. Zurück nach oben.

Chlamydienabstrich

Für sexuell aktive Mädchen und Frauen zahlt Ihnen die gesetzliche Krankenkasse bis zum 25. Geburtstag einmal jährlich eine Urinuntersuchung auf Chlamydien. Chlamydien sind sexuell übertragbare Bakterien, die die Eileiter verkleben können und so zu Unfruchtbarkeit führen können. Eine rechtzeitig erkannte Behandlung mit einem Antibiotikum kann dieser Verklebung vorbeugen.
Ein Abstrich vom Gebärmutterhals entdeckt die Chlamydien besser als die von der Kasse bezahlte Urinuntersuchung. Daher empfehlen wir diese Untersuchungstechnik einmal jährlich für Frauen bis zum 25. Geburtstag anstatt der Urinuntersuchung und für Frauen nach dem 25. Geburtstag einmal jährlich, wenn ein Partnerwechsel stattgefunden hat. Zurück nach oben.

Immunologischer Stuhltest

Die meisten Menschen mit Darmkrebs sind über 50 Jahre alt, daher sieht die gesetzliche Krankenkasse ab dem 50. Geburtstag jährlich einen Test auf Blut im Stuhl vor. Ab April 2017 zahlt die gesetzliche Krankenkasse den immunologischen Stuhltest. Wenn dieser Test auffällig ist, zahlt Ihnen die gesetzliche Krankenkasse eine Darmspiegelung. Die Darmspiegelung ist die genauste Untersuchung, um Darmkrebs festzustellen. Ab dem 55. Geburtstag zahlt Ihnen die gesetzliche Krankenkasse zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren, auch wenn kein auffälliges Testergebnis des Stuhltests vorliegt.
Wenn es keine bestimmten Risikofaktoren gibt, ist Darmkrebs vor dem 40. Geburtstag selten. Danach steigt das Risiko gleichmäßig an. Daher empfehlen wir Ihnen den immunologischen Stuhltest alle zwei Jahre bereits ab dem 40. Geburtstag. Zurück nach oben.

Knochendichtemessung

Die gesetzliche Krankenkasse sieht seit Mai 2013 die Vorsorgeuntersuchung für Osteoporose vor.
Osteoporose ist eine Krankheit, bei der die Knochendichte übermäßig abnimmt. Das erhöht das Risiko für Knochenbrüche, die die Lebensqualität erheblich einschränken können. Die weiblichen Hormone fürdern den Knochenaufbau. In den Wechseljahren lässt die Produktion der weiblichen Hormone in den Eierstöcken langsam nach, so dass vor allem Frauen in und nach den Wechseljahren gefährdet sind, eine Osteoporose zu entwickeln. Daher empfehlen wir Frauen mit zusätzlichem Risikofaktor in den Wechseljahren eine Knochendichtemessung.
Die genaueste Methode der Knochendichtemessung ist die Röntgenabsorptionsmethode DXA. Diese wird z.B. im Tesdorpfhaus in Lübeck durchgeführt. Abhängig vom Ergebnis dieser Messung und möglicherweise bei Ihnen vorliegenden Risikofaktoren wie z. B. Rauchen, Schenkelhalsbrüche in der Familie oder geringes Körpergewicht können wir mit Ihnen ein individuelles Konzept erarbeiten, um Knochenbrüche in Zukunft bei Ihnen zu verhindern. Wir besprechen auch mit Ihnen, wann für Sie speziell eine erneute Kontrolle der Knochendichte sinnvoll ist, um den Erfolg dieses individuellen Konzeptes zu überprüfen. Zurück nach oben.

Schwangerschaft Plus

"Durch die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung sollen mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind abgewendet sowie Gesundheitsstörungen rechtzeitig erkannt und der Behandlung zugeführt werden." So lautet der erste Satz der Mutterschaftsrichtlinien, die die gesetzliche Vorsorge in der Schwangerschaft regeln.
Eine Basisversorgung für die Schwangerschaft ist durch diese Mutterschaftsvorsorge gegeben. Die neuesten Vorsorgeuntersuchungen, die eine optimale Versorgung von Mutter und Kinder in der Schwangerschaft bedeuten, sind noch nicht in die Mutterschaftsrichtlinien aufgenommen worden.
Die gesetzliche Krankenkasse ist nur verpflichtet, die Untersuchungen der Mutterschaftsrichtlinien zu bezahlen. Einige Krankenkassen bieten aber bereits spezielle Angebote für die Schwangerschaft, die auch moderne Untersuchungsmethoden über die Mutterschaftsrichtlinien hinaus beinhalten. Sprechen Sie Ihre Krankenkasse an. Zurück nach oben.

Wir informieren Sie gerne über sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen, die nicht Teil der Mutterschaftsrichtlinien sind:

Toxoplasmose und Cytomegalie

Toxoplasmen und Cytomegalieviren sind Erreger, die bei einer frischen Infektion in der Schwangerschaft auf das ungeborene Kind übertragen werden können und so zu dauerhaften Schädigungen des Kindes führen können. Eine Infektion mit diesen Erregern macht oft keine Beschwerden, so dass eine Erkrankung der Mutter unbemerkt bleiben kann. Wenn eine Infektion entdeckt wird, kann diese behandelt und so das ungeborene Kind meist vor einer Schädigung bewahrt werden. Daher ist es sinnvoll, am Anfang der Schwangerschaft mit Hilfe eines Bluttests zu prüfen, ob Sie schon einmal eine Infektion mit Toxoplasmen oder dem Cytomegalievirus durchgemacht haben. Wenn Sie diese Erkrankungen noch nicht hatten, sollte der Bluttest im Laufe der Schwangerschaft wiederholt werden. Zusätzlich können Sie das Risiko einer Infektion verringern, indem Sie die wichtigsten Infektionswege der Erreger kennen und einige Verhaltensregeln einhalten: Toxoplasmen werden durch Katzenkot und rohes Fleisch übertragen. Wenn Sie eine Katze haben, lassen Sie bitte eine andere Person die Katzentoilette reinigen. Wenn Sie im Garten arbeiten, ziehen Sie bei Erdarbeiten bitte Handschuhe an.
Der Cytomegalievirus wird vor allem durch Speichel und Kot von Kleinkindern unter 3 Jahren übertragen, die in einer Krippe betreut werden. Bitte waschen Sie sich nach dem Wickeln immer die Hände. Zurück nach oben.

Schilddrüsenfunktion

Bei Kinderwunsch und in der Schwangerschaft gelten für das Schilddrüsenhormon strengere Regeln als außerhalb der Schwangerschaft. Eine leichte Schilddrüsenunterfunktion wird oftmals nicht bemerkt und kann vor allem zu frühen Fehlgeburten führen. Daher ist es sinnvoll, am Anfang der Schwangerschaft mit Hilfe eines Bluttests die Schilddrüsenfunktion zu überprüfen. Mit einer geringen Menge an zusätzlich gegebenem Schilddrüsenhormon nur für die Zeit der Schwangerschaft lässt sich diese Unterfunktion dann leicht ausgleichen. Zurück nach oben.

Ersttrimester-Screening

Es ist bekannt, dass mit steigendem Alter der Schwangeren die Wahrscheinlichkeit zunimmt, dass das Kind eine Chromosomenveränderung (z.B. ein Down-Syndrom) haben kann. Die Wahrscheinlichkeitsberechnung unter alleiniger Berücksichtigung des mütterlichen Alters ist jedoch relativ ungenau. Das Risiko kann unter Einbeziehung wichtiger Blutwerte (PAPP-A, ßHCG) und Ultraschallbefunde im Rahmen des Ersttrimester-Screenings individuell berechnet werden. Diese Ultraschallbefunde sind im Wesentlichen die Nackentransparenz (ein Lymphflüssigkeitsspalt am Nacken des Kindes) und bei günstigen Untersuchungsbedingungen auch das sog. Nasenbein und die Messung des Blutflusses über einer Herzklappe. Es gilt, dass mit zunehmender Breite der Nackentransparenz die Wahrscheinlichkeit einer Chromosomenveränderung steigt.
Auch können bereits wichtige Details der kindlichen Entwicklung und Organe beurteilt werden und zahlreiche Fehlbildungen in der frühen Feindiagnostik ausgeschlossen werden. Allerdings ist der optimale Zeitpunkt für den Ausschluss von organischen Fehlbildungen im Rahmen der Ultraschall-Feindiagnostik die 20.-23. Schwangerschaftswoche. Das ermittelte Risiko wird als Verhältniszahl angegeben, z.B. bedeutet ein Risiko von 1:800, dass von 800 Schwangeren mit einem identischen Befund eine Schwangere ein Kind mit einem Down-Syndrom bekommt.
Zwar liegt die Entdeckungsrate von Kindern mit einem Down-Syndrom durch diese Untersuchung bei ca. 96%. Eine Gewissheit kann Ihnen diese Untersuchung allerdings nicht geben, da sowohl gesunde Kinder als auch solche mit Organfehlbildungen (z.B. Herzfehlern) oder Skeletterkrankungen eine verbreiterte Nackentransparenz haben können. Der sicherste Ausschluss einer Chromosomenveränderung gelingt durch eine Mutterkuchen- oder Fruchtwasserpunktion. Ob diese Untersuchungen für Sie in Frage kommen, muss nach Vorlage aller Befunde individuell besprochen werden. Zurück nach oben.

Zuckerbelastungstest

Als Gestationsdiabetes bezeichnet man eine Zuckerkrankheit, die erstmals während der Schwangerschaft auftritt oder erkannt wird. Da sich die Stoffwechsellage in der Schwangerschaft grundsätzlich ändert, hat jede Schwangere ein erhöhtes Risiko an einem Gestationsdiabetes zu erkranken. Nach der Entbindung normalisieren sich in den meisten Fällen die Zuckerwerte wieder. In der Schwangerschaft macht die Zuckerkrankheit keine Beschwerden, kann aber unbehandelt bei Ihnen zu Harnwegsinfekten, Bluthochdruck, Schwangerschaftsvergiftung und Geburtskomplikationen mit erhöhter Kaiserschnittrate führen. Bei Ihrem Kind kann es zu übergewicht, Tod im Mutterleib oder Atemnotsyndrom und Unterzuckerung nach der Geburt sowie Geburtskomplikationen kommen. Ein Gestationsdiabetes ist behandelbar. Durch eine frühzeitige Erkennung und entsprechende Behandlung lassen sich die Risiken für Mutter und Kind deutlich senken. Daher ist es für Sie sinnvoll, zwischen der 24. und der 28. Schwangerschaftswoche einen Zuckerbelastungstest durchzuführen.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Ihnen seit dem 1.3.2012 einen einfachen Such-Zuckerbelastungstest. Erst wenn dieser auffällig ist, muss noch zusätzlich der Zuckerbelastungstest durchgeführt werden, der wirklich eine Aussage treffen kann, ob Sie einen Gestationsdiabetes haben, oder nicht. Wenn Sie diesen aussagekräftigen Zuckerbelastungstest direkt durchführen lassen wollen, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Zurück nach oben.

Streptokokkenabstrich

B-Streptokokken kommen normalerweise bei 15 bis 25 % aller Frauen in der Scheide vor. Diese Besiedlung stellt im Allgemeinen bei Frauen, die nicht schwanger sind, keine besondere Gefahr dar. Allerdings können die Bakterien bei Neugeborenen in den ersten Lebenstagen zu schweren Infektionen (Lungenentzündung, Sepsis, Hirnhautentzündung) mit tödlichem Ausgang oder zu Erkrankungen des Kindes und möglicherweise zu bleibenden Schädigungen führen.
Infektionsquelle für das Kind ist die Scheide der Schwangeren. Die Kinder können sich bei der Geburt infizieren. Deshalb ist bei einer nachgewiesenen Streptokokkeninfektion die Gabe eines Antibiotikums über die Vene der Schwangeren unter der Geburt erforderlich. Somit kann eine Infektion des Kindes verhindert werden.
Daher empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe mit einem Scheidenabstrich zwischen der 35. und 37. Schwangerschaftswoche festzustellen, ob bei der Schwangeren eine Infektion mit Streptokokken vorliegt. Zurück nach oben.

Geburtsvorbereitende Akupunktur

Es konnte in Studien gezeigt werden, dass die Nadelung von vier bestimmten Akupunkturpunkten wöchentlich ab vier Wochen vor dem Entbindungstermin die Geburt zum einen erleichtern und zum anderen um durchschnittlich zwei Stunden verkürzen kann. Daher ist es sinnvoll, diese vier Punkte einmal wöchentlich ab der 37. Schwangerschaftswoche zu nadeln. Zurück nach oben.